Vorsorge
Selbstbestimmung im Fall der Fälle ist durch Krankheit, Unfall oder auch das fortschreitende Alter nicht immer gegeben. Es ist ein weit verbreiterter Irrtum, dass unsere Angehörigen alle Angelegenheiten regeln dürfen. Wer auch im Ernstfall seine Interessen gewahrt haben möchte, kann sich zu Lebzeiten rechtlich absichern. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, Treuhandkonto sind nur einige rechtliche Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie.