Friedhof Gescher
Bestatter Franz Horst

Trauerfall - was tun?

Sofortmaßnahmen bei

- Sterbefall in der Wohnung
Zuerst muss ein Arzt, z.B der Hausarzt, verständigt werden. Nach Feststellung des Todes stellt dieser eine Todesbescheinigung aus. Benachrichtigen Sie den Bestatter, dieser kümmert sich um die Überführung in eine Leichenhalle.
- Sterbefall im Alten- oder Pflegeheim
Das Pflegepersonal benachrichtigt den Arzt wegen der Todesbescheinigung. Der Bestatter kümmert sich um die Überführung in die Leichenhalle.
- Sterbefall im Krankenhaus
Der zuständige Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Der Bestatter kümmert sich um die Überführung in die Leichenhalle.
- Sterbefall bei einem Unfall
Die Polizei veranlasst die Überführung in die Leichenhalle. Bis zur Klärung der Todesursache bleibt der Verstorbene beschlagnahmt. Der Staatsanwalt gibt den Verstorbenen frei.

Noch am Todestag zu erledigen:

- gibt es einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsinstitut ?
- Körper- und Organspende
- Wunsch nach Feuerbestattung

Kurzfristig zu erledigen

Terminabsprache mit dem Pfarrer wegen der Trauerfeier.
Der Sterbefall muss beim Standesamt gemeldet werden, benötigt werden Personalausweis, Totenschein, Geburtsurkunde (Ledigen) oder Heiratsurkunde (Verheirateten) und das Familienstammbuch. Das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde aus, auch besondere Exemplare für die Rentenversicherung und Pensionskasse. Der Arbeitgeber muss informiert werden. Bei Arbeitsunfällen bestehen vielleicht Ansprüche bei der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft.
Beantragung von Übergangsgeld der Witwenrente, Auszahlung der Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung, Unfallversicherung bei Todesfall; je nach Anspruch.
Gegebenenfalls muss der Haushalt versorgt werden: Wasser, Heizung, Blumen, Haustiere, Elektrogeräte vom Netz nehmen, Wohnungsschlüsselbesitz regeln usw.

In der ersten Woche

Eventuell den Mietvertrag oder Heimplatz kündigen. Wenn der Verstorbene im Heim untergebracht war ist abzuklären wann das Zimmer geräumt sein muss und wie lange noch weitere Leistungen zu zahlen sind.
Nachsendeantrag stellen bei der Post.
Verstorbene Rentenempfänger bei Rentenstelle(n) und Pensionskassen abmelden (Betriebsrente / Zusatzversicherung / Hinterbliebenenrente).
Vorhandenes Testament zum Amtsgericht (Nachlassstelle/Nachlassgericht) bringen. Falls Immobilienbesitz oder Landwirtschaft vorhanden sind, Erbschein beantragen.
Daueraufträge bei der Bank löschen.
Kündigung von Kabelfernsehen, GEZ, Telefon und Internet; ebenso die Versorger für Gas, Strom, Wasser usw. informieren. Online- und Emaildienste kündigen.
Kurzfristig Witwen-, Witwer-Rente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wenn entsprechende Ansprüche bestehen, weitere Renten beantragen z. B.: Renten aus Zusatzversicherungen (öffentlicher oder kirchlicher Dienst), Zahlung aus Pensionsfonds früherer Arbeitgeber (betriebliche Altersvorsorge), Riester-Rente, Rürup-Rente.
Den Verstorbenen bei der Krankenkasse abmelden. Wenn Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen wurden, den Tod des Versicherten melden. Zeitungsabonnements und Vereinsmitgliedschaften kündigen.

Innerhalb von vier Wochen

Fahrzeuge abmelden oder auf neuen Besitzer ummelden.
Versicherungen des Verstorbenen (z. B. Unfall, Haftpflicht, Hausrat, Rechtschutz) kündigen oder umschreiben.
Es muss ein Nachlassverzeichnis angefertigt werden. Aufgelistet werden alle Konten und wertvolles Eigentum, sowie alle offenen Rechnungen und Kosten der Bestattung. Gibt es einen Testamentsvollstrecker, kümmert er sich darum.
Wenn ein Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit betrieben wurde, müssen Kunden und Lieferanten und soweit das Finanzamt informiert werden. Das Gewerbe muss ab- oder umgemeldet werden.