Bestattungsarten:
Erdbestattung
Die Erdbestattung war früher die einzige Form der christlichen Bestattung. Die Beisetzung erfolgt in einem Sarg, der in der Regel aus Holz besteht. Die Grabstätten werden unterschieden in
a) Reihengrabstätten,
b) Wahlgrabstätten,
c) Rasengrabstätten,
d) anonyme Reihengrabstätten.
Die Ruhe- und Nutzungszeit beträgt auf dem Friedhof in Gescher bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 25 Jahre, ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 30 Jahre. Die Grabnutzungszeiten für Erdbestattungen und Aschebeisetzungen sind gleich. Ein Wiedererwerb an Reihengrabstätten ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit sind die Reihengräber durch den Nutzungsberechtigten abzuräumen.
Das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten kann wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich.
Die Pflege und Unterhaltung der Reihen-/Wahl-/Urnengrabstätten obliegt den Nutzungsberechtigten.
Die Anlage und Pflege der anonymen Gräber und Rasengräber erfolgt auf Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsverwaltung. Das Aufstellen von Grableuchten und Blumenschmuck ist nicht gestattet.
(www.gescher.de/verwaltung)
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung (Einäscherung) ist gebunden an eine persönliche Willensbekundung des Verstorbenen. Sollte der Verstorbene eine solche Willensbekundung zu Lebzeiten nicht selber gefertigt haben, kann dies auch noch durch die Angehörigen geschehen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass der Wille des Ehegatten dem der Kinder und der sonstigen Verwandten vorgeht. Sollte der Ehegatte bereits verstorben sein, muss die Willensbekundung bei mehreren Kinder einheitlich erfolgen. Sollte auch nur ein Kind seine Einwilligung zur Feuerbestattung nicht geben, so darf der Verstorbene nicht feuerbestattet werden. Die Willensbekundung kann nur durch die gesetzlich Bestattungsverpflichteten erfolgen. Dies bedeutet, dass beispielsweise folgende Personen keine Willensbekundung abgeben können: Schwiegertochter oder Schwiegersohn, Neffen und Nichten, Betreuer und ähnliche Personen. Bei Betreuern ist darauf zu achten, dass die Betreuung nach dem Tod endet. Der Betreuer tritt als Privatperson gegenüber der Stadt Osnabrück auf und wird auch privat haftbar gemacht.
Krematorium der Stadt Osnabrück
Die Stadt Osnabrück unterhält ein Krematorium am Heger Friedhof. Im Krematorium werden jährlich rund 3000 Einäscherungen - vor allem aus Osnabrück und dem Landkreis - durchgeführt.
Heger Friedhof
Rheiner Landstraße 168
49078 Osnabrück
Seebestattung
Einer Seebestattung geht zunächst eine Einäscherung voraus, so dass hierfür die Bedingungen einer Feuerbestattung erfüllt sein müssen.
Anschließend können Sie an einem von Ihnen festgelegten Tag per Schiff zur Beisetzungsstelle fahren. Das kann die Nord- oder die Ostsee sein, aber auch jedes beliebige andere Weltmeer. Die Beisetzung erfolgt außerhalb der Drei-Meilen-Zone durch den Kapitän. Alle Details werden im Schiffstagebuch festgehalten. Die Angehörigen erhalten eine Karte, auf der der Ort der Beisetzung festgehalten ist.
Die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen haben die Möglichkeit, an Bord eine Gedenkfeier oder ein kleines Trauermahl abzuhalten.
Der Besuch am Grab sieht natürlich etwas anders aus als bei einer Erdbestattung, aber auch nach einer Seebestattung können Sie die Beisetzungsstelle mit dem Schiff aufsuchen, wenn Sie den Wunsch danach verspüren.
Die Kosten einer Grabstätte sowie auch Grabmalkosten auf dem Friedhof und die Folgekosten der Grabpflege entfallen.
Wenn Sie über eine Seebestattung nachdenken, lassen Sie sich von uns beraten. Wir werden alles für Sie organisieren und Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Die Seebestattung bedarf immer einer Sondergenehmigung.